Schildbürgerstreich VDS: Wieso will die Bundesregierung unsere Vorratsdaten?

Karten haben schon immer der Orientierung gedient.

Da das Wort Vorratsdatenspeicherung, kurz VDS, inzwischen wohl in der Bundesregierung als böse gilt, wurde es mit Mindestspeicherfristersetzt. Der Inhalt bleibt identisch: Es soll eine anlasslose Speicherung der Daten aller Bundesbürger erfolgen. Egal welches Geschlecht, welches Alter oder welcher geistige Zustand. Die Begründung: Verhinderung von Terrorismus – sprich: die terroristische Gefahr von Kleinkindern, Senioren, Menschen mit Behinderungen etc.

Auch Geodaten werden mit der neuen Vorratsdatenspeicherung erfasst.
Auch Geodaten werden mit der neuen Vorratsdatenspeicherung erfasst.

Bis 2010 gab es in Deutschland bereits eine Vorratsdatenspeicherung, welche die Umsetzung einer EU-Richtlinie war. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die damalige VDS aber für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Selbiges ist 2014 passiert, als der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärte, da sie die EU-Grundrechtecharta verletzte.

Nun möchte unsere Bundesregierung die VDS wiederbeleben. Deswegen: Kontaktieren Sie Ihren Abgeordneten und teilen Sie ihm Ihre Meinung mit.

Christian Allner, M.A.
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