Urteil vom AG Köln: AGB dürfen nicht kopiert werden!

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden einmal mehr von der deutschen Gerichtsbarkeit bestätigt. Im Urteil vom 8. August 2013 (Az. 137 C 568/12) hat das Amtsgericht Köln erneut befunden, dass es nicht zulässig ist, die AGB anderer Unternehmen für eigene Zwecke zu kopieren oder zu verwenden.

Mein Kommentar:

Die AGB (die Schreibweise AGBs in jeglicher Variante ist falsch, Anm.) sind geistiges Eigentum. Sie sind die Netikette für eine Website, ein Forum oder eine andere digitale Präsenz und sind für genau diese Präsenz geschrieben worden. Es ist einerseits sinnlos, sowas für eine andere Seite anwenden zu wollen und zum anderen, wie erneut bestätigt, auch rechtswidrig.
Ich kann natürlich den Drang verstehen, einfach Copy & Paste zu betreiben. Das spart enorm viel Zeit, aber warum kopieren? Es gibt sogar AGB-Generatoren online, die genutzt werden dürfen.

Lieber ein paar Stunden hinsetzen und etwas schreiben anstatt Abmahnungen zu riskieren, unnötig lange Prozesse und Anwaltskosten, die ein Vielfaches dessen darstellen, was man für die AGB aufgewandt hat. Natürlich kann man sich inhaltlich inspirieren lassen, aber das ist das Stichwort: Inspirieren!

Falls jemand Hilfe braucht, biete ich demnächst übrigens einen eigenen Kurs zum Onlinerecht an. Ich informiere zeitnah! 🙂

Christian Allner, M.A.
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Veröffentlicht in Recht