Was ist ein Telemedium?

Eine immer größere Auswahl an Endgeräten verwässern mediale Grenzen.

Telemedien ist die juristische Bezeichnung für viele im Internet anzutreffende Plattformen und Kanäle. Doch was umfasst der Begriff alles und was sind Ausnahmen?

Eine immer größere Auswahl an Endgeräten verwässer Grenzen und erschwert rechtliche Anwendungen.
Eine immer größere Auswahl an Endgeräten verwässert Grenzen und erschwert rechtliche Anwendungen.

Das Internet ist Neuland – aber die deutsche Justiz versucht seit verschiedenen Jahren, dieses Neuland zu kartografieren. Seit 2007 gibt es dazu das Telemediengesetz (TMG), welches das ältere Teledienstegesetz von 1997 ablöst.

Bereits in Paragraf 1, Absatz wird zum Anwendungsbereich geklärt, was ein Telemedium ist:

„Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste […]“ (§ 1, Abs. 1, TMG)

Prinzipiell umfasst ein Telemedium damit so gut wie alles im Internet. Blogs, Websites, Social-Media-Profile und weitere Inhalte werden davon umfasst. Momentan gilt das Telemedium noch nicht für Livestreaming und reine Internet-Telefonie. Private Twitch- und Skype-Nutzer können aufatmen. Allerdings kann es sein, dass man als Streamer andere Gesetze erfüllen muss.

Wer ein Telemedium betreibt, muss zusätzlich noch prüfen, ob dies geschäftlich oder geschäftsmäßig erfolgt. Dann ist nämlich ein Impressum fällig.

Christian Allner, M.A.
Abonnieren:
Letzte Artikel von Christian Allner, M.A. (Alle anzeigen)
Auch spannend:  Safe-Harbor-Abkommen gekippt: Ist Datenschutz ein Grundrecht?