Markenrecht in a nutshell: YouTuber Der Held der Steine wird von LEGO® abgemahnt

CC BY-SA 2.0 Alan Chia/Bidgee via https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Lego_Color_Bricks.jpg

Ich bin zerstört und enttäuscht. Bin Fan seit den Anfangstagen von LEGO und jetzt … wird einfach ein bekannter YouTuber, der sich kritisch aber auch korrekt zu LEGO äußert, abgemahnt. Ist das richtig? Ist das rechtlich richtig? Das will ich klären:

Das Ende des LEGO®-Ladens – es wird großartig!

Am 20. Januar meldete sich Thomas Panke (alias Held der Steine bei YouTube) an seine Zuschauer:

Schauen wir uns das mal an:

Ich habe einen Brief bekommen. So ist es. Und diesen Brief hat ein gewisser netter Mensch verfasst und die Betreffzeile lautet Lego gegen Held der Steine. Verblüffend. Und den habe ich mir heute mit und vorgelesen: Und ganz am Anfang heißt es, unsere ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Da bin ich immer sofort beruhigt; dann weiß ich, dass alles in Ordnung da steht. […] Und dann kommen jetzt hier verschiedene Punkte auf die muss ich wirklich acht geben.

Es geht konkret darum, dass LEGO Panke ankreidet widerrechtlich seine LEGO-Steine (genauer gesagt die Noppen) in seinem Logo zu benutzen. Eine detaillierte Auswertung findet ihr hier:

Woran könnte LEGO seine Behauptungen festmachen?

Gestaltenschutz? Nein, keine Legofiguren sind involviert. Gestaltenschutz betrifft nur Personen oder Figuren, halte anthropomorphe oder menschenähnliche Gestalten.

Markenrecht? Eher. Er benutzt die Marke LEGO ja zum Verkauf – Verwechslungsgefahr? Dann müsste auch ein Apple-Reseller Angst haben von Apple abgemahnt zu werden. Passt auch nicht wirklich logisch.

Doch auf den Markenschutz bezieht sich LEGO.

Meine Meinung zur Situation:

Shell vs. Shell: LEGO hat Recht …

Lego bezieht sich darauf, dass Panke mit dem ähnlichen Logo die Marke LEGO verwässern könnte. Da Held der Steine auch eine im DPMA eingetragene Marke ist, könnten sich rechtlich Probleme ergeben.

Warum? Wenn du anderen erlaubst, deine Marke zu verwenden, könnte diese ein Generikum werden und du verlierst deine Markenrechte.

Das geht ganz weit zurück. In den 1990er Jahren gab es mit Shell vs. Shell einen ganz ähnlichen Fall: Ein Dr. Shell hatte sich die Domain shell.de gesichert, wogegen der gleichnamige Ölkonzern Shell rechtlich vorging. Und gewann.

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Shell.de ist heute der Ölkonzern. Warum? Weil mehr Leute den Ölkonzern als den Doktor kennen. Damit sei der Konzern mehr berechtigt. Das sollte in diesem Fall auch Domaingrabbing vorbeugen.

… der Held der Steine hat aber die moralische Überlegenheit

Der Held der Steine ist trotzdem der Gewinner. Zumindest moralisch.

Sein Video ist ein typisches David-gegen-Goliath-Beispiel. Er ist ein klassischer mittelständischer Händler, der gegen die großen Konzerne angeht. Er verkauft LEGO, aber beschwert sich in seinen Videos auch über schlechte Entscheidungen des Konzerns.

Natürlich hat es ein Geschmäckle, wenn ein Konzern einen loyalen Kritiker rechtlich abmahnt. Das hat soweit geführt, dass der LEGO-Deutschland-Chef bei der Nürnberger Spielwarenmesse das Thema anschnitt und sich entschuldigt. Man hätte mit der Situation besser umgehen können.

Das Thema scheint vorerst geklärt. Doch der nächste vergleichbare Streit kommt sicherlich.

Bildquelle: CC BY-SA 2.0 Alan Chia/Bidgee via Wikipedia

Christian Allner, M.A.
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2 Gedanken zu „Markenrecht in a nutshell: YouTuber Der Held der Steine wird von LEGO® abgemahnt

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