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Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

(Das Gesetz wurde als Artikel 1 des Gesetzes v. 6.5.2024 I Nr. 149 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 37 Abs. 1 dieses G am 14.5.2024 in Kraft.)

Volltext DDG


Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

(Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG)

Volltext DSGVO

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

(Bundesdatenschutzgesetz vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66), zuletzt durch Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes vom 31. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) geändert)

Volltext BDSG


Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy-Richtlinie)

(Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) )

Volltext ePrivacy-Richtlinie

*Anm.: keine Rechtsberatung, Erstellung von Impressum, Datenschutzerklärung etc. erfolgt nach bestem Wissen, praktischer Erfahrung und Konsultation der Rechtstexte

 


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    DER Datenschutzbeauftragte in Halle und Magdeburg – Ihr Datenschutz-Held!

    CHRISTIAN ALLNER hilft Ihnen weiter! Seit dem 25. Mai 2018 verpflichtet Sie die DSGVO, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Wir unterstützen Sie dabei! JETZT DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN BUCHEN Seit dem 25. Mai 2018 verpflichtet Sie die DSGVO, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Wann ein Datenschutz-Beauftragter gebraucht wird, was er können muss und wie die Voraussetzungen sind, ist in Artikel 37 bis 39 DSGVO geregelt.