Geschützte Berufe: Darf ich mich Schrift-Architekt nennen?

Da ich vor einiger Zeit bereits auf meiner Facebookseite gefragt wurde: Laut Strafgesetzbuch (StGB) § 132a ist der Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe strafbar.

Sind Namen Schall und Rauch?

Es ist mir bekannt, dass man keine geschützten Berufsbezeichnungen verwenden darf. Allerdings trifft das für mich nicht zu. „Schrift-Architekt“ ist eine Fantasiebezeichnung, die ich ohnehin eher als Unternehmensnamen nutze denn als eine Berufsbezeichnung. Ich berate und betreue kleine und mittlere Unternehmen darin besser zu kommunizieren und Social Media zu verstehen.

Unterschied zwischen Unternehmensname und Titel

Ich nenne mich nicht Schrift-Architekt. Es ist ein Unternehmensname bzw. der meiner Website. Außerdem erzeugt hier die Kombination aus Schrift und Architekt ein Kompositum, welches eine neue Bedeutung erfährt. Dabei ist „Schrift“ das bedeutungssbestimmende Determinat.

Wird man zur Konkurrenz?

Der Begriff „Architekt“ ist geschützt, das stimmt. Als Ausfluss des Namensrechtes allerdings nur für architektenbezogene Tätigkeiten. Sie begegnen auch sehr vielen PC-Doktoren in freier Wildbahn ohne dass diese zangsweise promoviert haben. Übrigens gab es auch einen Text-Architekten im hohen Norden ohne Probleme.

In meinem Impressum finden Sie unter http://schrift-architekt.de/impressum finden Sie einen Hinweis, dass ich nicht die Berufsbezeichnung „Architekt“ verwende, da ich bspw. keine architektenbezogenen Dienstleistungen anbiete.

Fazit: Bleiben Sie bildlich, nicht wörtlich in der Bezeichnung

Sie dürfen sich prinzipiell nennen, wie Sie wollen. Sie sollten sich nur nicht mit fremden Federn schmücken und Abschlüsse oder Berufsbezeichnungen tragen, die Sie gar nicht haben. Doch ob Sie sich nun als Maler Farb-Meister nennen, als Koch Gourmet-Doktor, als Restaurateur Stuck-Arzt oder eben als Texter Schrift-Architekt spielt keine Rolle. Es darf nur nicht der Eindruck entstehen, dass Sie ein Meister, Doktor oder eben Architekt sind.

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Sie dürfen in kein Konkurrenzverhältnis zu einem etablierten Beruf treten oder so tun als würden Sie diesen Beruf ausüben. Metaphern sind aber völlig okay – sonst wäre Apple schon lang von der Apfelindustrie verklagt worden.

Christian Allner, M.A.
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