Da das Wort Vorratsdatenspeicherung, kurz VDS, inzwischen wohl in der Bundesregierung als böse gilt, wurde es mit Mindestspeicherfristersetzt. Der Inhalt bleibt identisch: Es soll eine anlasslose Speicherung der Daten aller Bundesbürger erfolgen. Egal welches Geschlecht, welches Alter oder welcher geistige Zustand. Die Begründung: Verhinderung von Terrorismus – sprich: die terroristische Gefahr von Kleinkindern, Senioren, Menschen mit Behinderungen etc.

Bis 2010 gab es in Deutschland bereits eine Vorratsdatenspeicherung, welche die Umsetzung einer EU-Richtlinie war. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die damalige VDS aber für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Selbiges ist 2014 passiert, als der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärte, da sie die EU-Grundrechtecharta verletzte.
Nun möchte unsere Bundesregierung die VDS wiederbeleben. Deswegen: Kontaktieren Sie Ihren Abgeordneten und teilen Sie ihm Ihre Meinung mit.
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