Im Zuge des Inkrafttretens der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 müssen auch die Datenschutzerklärungen aufgrund der rechtlichen Änderungen angepasst werden. Dies gilt für Freiberufler gleichermaßen wie für KMUs und Großkonzerne.
Sobald ein Unternehmen über eine Website verfügt muss dort – wie auch bisher – für die Nutzer eine Datenschutzerklärung aufrufbar sein. Neu in diesem Zusammenhang ist, dass der Nutzer über die genaue Verwendung aller seiner personenbezogenen Daten aufgeklärt werden muss.
Was sind personenbezogene Daten?
Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um alle Daten, bei denen ein Rückschluss auf die Identität einer (natürlichen) Person gezogen werden kann. Unter Anderem Name, Adresse, Telefonnummer aber auch die IP-Adresse.
Was muss beachtet werden damit meine Datenschutzerklärung DSGVO-Fit ist?
Es gibt einerseits neue Mindestanforderungen an eine Datenschutzerklärung, andererseits jedoch auch einzelfallbezogene Informationspflichten. Und genau hier gilt es aufzupassen denn es gibt einige Stolperfallen! Sollte die Datenschutzerklärung fehlerhaft oder nicht vollständig sein, riskiert man Abmahnungen und Bußgelder.
Wie kann ich sicher sein dass meine Datenschutzerklärung DSGVO-Fit ist?
Wir können Sie dabei unterstützen! M.A. Christian Allner ist auf diesem Gebiet ein Spezialist und bietet unter anderem auch aufklärende Webinare an.
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Lydia Plieschnig
Sie betreut mehrere Websites, Social-Media-Accounts und bietet Office- sowie Onlineservices für EPUs und KMUs an.
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