Gerichte: Internet ist Lebensgrundlage!

Der BGH (c)bundesgerichtshof.de
Das ist für uns alle sehr interessant, denn in einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes hat dieser offiziell gesagt, dass ein Internetzugang so wichtig sei wie beispielsweise ein Auto oder fließendes Wasser.
Das Urteil des III. Zivilsenats vom 24.1.2013 (AZ III ZR 98/12) erlaubt uns Internetkunden also, von unserem Provider Schadensersatz zu verlangen, wenn unser Netzanschluss ausfällt. Aber nur: die Zeit, bis unser Provider für einen neuen Anschluss gesorgt hat.
Schreibt euch die obigen Zahlen besser auf, denn in eurem Beschwerdeschreiben könnt ihr darauf Bezug nehmen.
Ich persönlich finde diese Entscheidung des BGH sehr interessant. Der Anschluss ans Internet wird in dieser Gesellschaft inzwischen so hoch angesehen, dass man es als „materiale Grundlage der Lebenshaltung“ bezeichnen darf, sie sich „signifikant auswirkt“. So das BGH in ihrer Pressemitteilung Nr. 14.
Was haltet ihr von dem Gerichtsbeschluss? Gehört das Internet für euch inzwischen zur Lebensgrundlage?
Christian Allner, M.A.
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Veröffentlicht in Recht