Im Zuge des Inkrafttretens der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 müssen auch die Datenschutzerklärungen aufgrund der rechtlichen Änderungen angepasst werden. Dies gilt für Freiberufler gleichermaßen wie für KMUs und Großkonzerne.
Sobald ein Unternehmen über eine Website verfügt muss dort – wie auch bisher – für die Nutzer eine Datenschutzerklärung aufrufbar sein. Neu in diesem Zusammenhang ist, dass der Nutzer über die genaue Verwendung aller seiner personenbezogenen Daten aufgeklärt werden muss.
Verzeichnis
Was sind personenbezogene Daten?
Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um alle Daten, bei denen ein Rückschluss auf die Identität einer (natürlichen) Person gezogen werden kann. Unter Anderem Name, Adresse, Telefonnummer aber auch die IP-Adresse.
Was muss beachtet werden damit meine Datenschutzerklärung DSGVO-Fit ist?
Es gibt einerseits neue Mindestanforderungen an eine Datenschutzerklärung, andererseits jedoch auch einzelfallbezogene Informationspflichten. Und genau hier gilt es aufzupassen denn es gibt einige Stolperfallen! Sollte die Datenschutzerklärung fehlerhaft oder nicht vollständig sein, riskiert man Abmahnungen und Bußgelder.
Wie kann ich sicher sein dass meine Datenschutzerklärung DSGVO-Fit ist?
Wir können Sie dabei unterstützen! Christian Allner ist auf diesem Gebiet ein Spezialist und bietet unter anderem auch aufklärende Webinare an und ist als Datenschutzebauftragter bei Datenschutz-ePrivacy.de aktiv:
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Egal welche ob Impressum oder Datenschutz: Wir haben Ihr Ergebnis innerhalb von 3 Wochen fertig.
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Telemediengesetz (TMG)
(Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. September 2017 (BGBl. I S. 3530) geändert worden ist)
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
(Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
(Bundesdatenschutzgesetz vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66), zuletzt durch Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes vom 31. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) geändert)
Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy-Richtlinie)
(Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation). Soll 2020 durch die ePrivacy-Verordnung ersetzt werden.)
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