Ist Ihre Datenschutzerklärung DSGVO-fit?

Im Zuge des Inkrafttretens der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 müssen auch die Datenschutzerklärungen aufgrund der rechtlichen Änderungen angepasst werden. Dies gilt für Freiberufler gleichermaßen wie für KMUs und Großkonzerne.

Sobald ein Unternehmen über eine Website verfügt  muss dort – wie auch bisher – für die Nutzer eine Datenschutzerklärung aufrufbar sein. Neu in diesem Zusammenhang ist, dass der Nutzer über die genaue Verwendung aller seiner personenbezogenen Daten aufgeklärt werden muss.

Was sind personenbezogene Daten?

Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um alle Daten, bei denen ein Rückschluss auf die Identität einer (natürlichen) Person gezogen werden kann. Unter Anderem Name, Adresse, Telefonnummer aber auch die IP-Adresse.

Was muss beachtet werden damit meine Datenschutzerklärung DSGVO-Fit ist?

Es gibt einerseits neue Mindestanforderungen an eine Datenschutzerklärung, andererseits jedoch auch einzelfallbezogene Informationspflichten. Und genau hier gilt es aufzupassen denn es gibt einige Stolperfallen! Sollte die Datenschutzerklärung fehlerhaft oder nicht vollständig sein, riskiert man Abmahnungen und Bußgelder.

Wie kann ich sicher sein dass meine Datenschutzerklärung DSGVO-Fit ist?

Wir können Sie dabei unterstützen! Christian Allner ist auf diesem Gebiet ein Spezialist und bietet unter anderem auch aufklärende Webinare an und ist als Datenschutzebauftragter bei Datenschutz-ePrivacy.de aktiv:

 

DER Datenschutzbeauftragte in Mitteldeutschland

CHRISTIAN ALLNER hilft Ihnen weiter! Seit dem 25. Mai 2018 verpflichtet Sie die DSGVO, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Wir unterstützen Sie dabei! DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN BUCHEN Seit dem 25. Mai 2018 verpflichtet Sie die DSGVO, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Wann ein Datenschutz-Beauftragter gebraucht wird, was er können muss und wie die Voraussetzungen sind, ist in Artikel 37 bis 39 DSGVO geregelt.

 

Auch spannend:  Mein Gastbeitrag für das Social Media Magazin Nr. II - 2015 erscheint am 27.08.2015

 

Wir kümmern uns um Ihren Datenschutz!

Egal welche ob Impressum oder Datenschutz: Wir haben Ihr Ergebnis innerhalb von 3 Wochen fertig.

Sie brauchen eine Datenschutzerklärung? Hier klicken!

 

Telemediengesetz (TMG)

(Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. September 2017 (BGBl. I S. 3530) geändert worden ist)

Volltext TMG


Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

(Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG)

Volltext DSGVO

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

(Bundesdatenschutzgesetz vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66), zuletzt durch Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes vom 31. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) geändert)

Volltext BDSG


Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy-Richtlinie)

(Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation). Soll 2020 durch die ePrivacy-Verordnung ersetzt werden.)

Volltext ePrivacy-Richtlinie

 

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    Lydia Plieschnig