Der Europäische Gerichtshof hat das sog. Safe-Harbor-Abkommen zwischen USA und EU gekippt (EuGH, 06.10.2015, Az. C-362/14). Die EU-Kommission hatte eigenmächtig den USA ein Datenschutzniveau unterstellt, das mit dem europäischen vergleichbar sei. Der EuGH sah das anders. Mein Kommentar.
Abriss: Was ist das Safe-Harbor-Abkommen?
Im Jahr 2000 wollte die EU-Kommission die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG umgehen, die es eigentlich verbietet, personenbezogene Daten aus der Europäischen Union in unsicherere Staaten zu übertragen. In der Entscheidung der Kommission wurde beschlossen, den Vereinigten Staaten ein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau zu unterstellen.
Unternehmen konnten sich, wenn sie in Europa handeln wollten, in eine Liste eintragen und erhielten eine FAQ-Guideline, nach der sie sich zu halten hatten. Bekannte Unternehmen wie Microsoft, Amazon, Google, Dropbox und Facebook haben sich eintragen lassen.
Nachruf (2000-2015): Wieso ist Safe Harbor dämlich?
Anders kann ich es leider nicht formulieren. Denn seit der NSA-Affäre ist bekannt, dass Behörden der Vereinigten Staaten seit den 1990ern und in Deutschland seit spätestens 2004 den Internetverkehr anzapfen und abhören. Dabei arbeitete die National Security Agency mit offiziellen Partnern zusammen.
Diese NSA-Partnerunternehmen sind unter anderem Microsoft, Google, und Facebook. Dropbox sollte Stand 2013 ein künftiger NSA-Partner werden.
Jetzt überschlagen sich Kommentatoren zum Ende von Safe Harbor. Bei MDR Info wurde es als historisch und global wichtig bezeichnet. Aber über zwei Jahre nach den Snowden-Enthüllungen muss es mal wieder der EuGH sein. Das Gericht, das bereits Google für Suchergebnisse verantwortlich gemacht, Video-Einbettungen entkriminalisiert und die EU-Vorratsdatenspeicherung gestoppt hat.
Ja, Datenschutz ist auch ein Grundrecht! Aber warum müssen das immer Juristen vor Gerichten nachweisen? Warum kann ein Regierungsmitglied oder Abgeordneter das nicht tun? Ein österreichischer Student musste das erst tun.
Vielen Dank Max Schrems!
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