Das weiß Google über dich: Spuren im Google-Netz

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Infolge des Facebook-Datenskandals um Cambridge Analytica wollen wir Sie sensibilisieren. Viele Dienste greifen auf Ihre persönlichen Daten zu. Google ist der Bekannteste. Doch Sie können Einsicht nehmen auf die auf Google-Servern gespeicherten Daten. Google ist hier der Vorreiter und gibt Ihnen die Möglichkeit diese zu prüfen und teilweise auch Privatsphäre-Einstellungen direkt anzupassen.

Google als Datenkrake

Insbesondere Google ist schon lange dafür bekannt eine sogenannte „Datenkrake“ zu sein. Durch die unzähligen angebotenen Dienste die gerne von Nutzern verwendet werden, hat Google immensen Einblick in Ihre Gewohnheiten, Interessen und somit auch in Ihre Privatsphäre.

Chrome, Gmail, Google+, Google Drive und YouTube sind nur einige der bekannten Dienste. Überwacht, gesammelt und gespeichert werden Browserverläufe, Standorte, Profildaten, privater Mailverkehr sowie die Suchhistorie. Als primäre Ziele werden hierfür die Funktionalität von Programmen sowie ein maßgeschneidertes Nutzererlebnis genannt.

Google als MoneyMaker

Sicherlich kann auch Google nicht behaupten, dass die Daten nur aus „Liebe zum Menschen“ in einer derartigen Form gespeichert und ausgewertet werden. Auch für personalisierte Werbung sind diese essentiell. Für was alles unsere Daten in letzter Konsequenz verwendet werden können wir zum aktuellen Zeitpunkt wohl nur vermuten. (Siehe auch Cambridge Analytica: Facebook kündigt an: “Härteres Vorgehen gegen Missbrauch unserer Plattform” – Folgen für Unternehmen?)

Google als Vorreiter für mehr Transparenz

Im Zuge dessen, dass die Rufe nach Datenschutz und Transparenz immer lauter wurden, veröffentlicht Google nun jährlich einen Transparenzbericht in dem Informationen über die Auswirkung von Richtlinien und Maßnahmen durch Behörden und Unternehmen nachgelesen werden können.

Zudem werden Links zur Verfügung gestellt, mittels derer jeder Nutzer die Möglichkeit hat die von ihm gespeicherten Daten bei Google zu prüfen.

Suchverlauf

Dass Suchbegriffe und Suchverläufe von Browsern gespeichert werden ist ja schon längstens bekannt, nichts desto trotz sind auch diese eigentlich private Daten die nicht jeder teilen möchte.

Hier kommen Sie zu Ihren Suchbegriffen

Standorte

Wer ein Android-Smartphone nutzt und die Standortbestimmung nicht deaktiviert speichert seinen Standortverlauf.

Hier kommen Sie zu Ihren Standortverläufen

Werbung

Für die Anzeige von nutzerrelevanter Werbung werden für die Erstellung eures Profils u.a. Geschlecht, Alter und Interessen gespeichert.

Hier kommen Sie zu Ihrem Werbeprofil

Add-ons

In Browsern sowie anderer Software können eine Reihe von Add-ons installiert werden. Bei Add-ons handelt es sich um einzelne Funktionen die nachgerüstet werden können und die meistens unterschiedliche Freigaben und Berechtigungen benötigen.

Hier kommten Sie zur Liste Ihrer installierten Add-ons

Gerätenutzung

Von welchem Endgerät aus ihr Google-Dienste nutzt wird ebenso protokolliert. Dies hat aber auch den Vorteil dass jederzeit ersichtlich ist, ob euer Konto von anderen Personen verwendet wird.

Auch spannend:  #VomWindeVWt: Wie nutzen andere Marken den Volkswagen-Skandal um Dieselgate?

Hier kommen Sie zuIhren Geräten & IP-Adressen

Datenexport

Schlussendlich habt ihr noch die Möglichkeit eure „gesammelten Werke“ von den Google-Servern zu exportieren. Dies beinhaltet u.a. Kontakte, Fotos, E-Mails, YouTube-Videos u.v.m.

Hier können Sie Ihre Daten exportieren

Ihre Daten, Ihre Entscheidung…

…zumindest teilweise. Privatsphäreeinstellungen, Berechtigungen und die Freigabe von Informationen sollten von Jedem, der Wert auf den Schutz seiner Daten legt, regelmäßig überprüft werden. Zum einen weil es diesbezüglich immer wieder Änderungen und Erweiterungen gibt und zum anderen werden einmal erteilte Berechtigungen oftmals nicht mehr benötigt.

Ihr Unternehmen = Ihre Daten?

Die Datenschutzgrundverordnung kommt am 25. Mai 2018 – und das betrifft nicht nur Websites und Online-Daten. Auch klassische Aktenordner und analoge Dateisysteme müssen angepasst werden.

Sind die Daten, die Sie haben, wirklich Ihre Daten? Wie viel gehört Ihrem Kunden und was dürfen Sie überhaupt?

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Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

(Das Gesetz wurde als Artikel 1 des Gesetzes v. 6.5.2024 I Nr. 149 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 37 Abs. 1 dieses G am 14.5.2024 in Kraft.)

Volltext DDG


Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

(Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG)

Volltext DSGVO

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

(Bundesdatenschutzgesetz vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66), zuletzt durch Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes vom 31. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) geändert)

Volltext BDSG


Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy-Richtlinie)

(Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) )

Volltext ePrivacy-Richtlinie

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    Lydia Plieschnig