Twitch & Co. – Rechtliche Situation für Streamer | Podcast

In den letzten Jahren sind mit Netflix, Twitch, Periscope und weiteren Livestream-Diensten neue Formate hochgepoppt, die auch rechtlich bewertet werden müssen. Was müssen Streamer und Streaming-Nutzer beachten?

Für Streaming-Nutzer

Abgekupfert von der Natur: Streams sollen dahinströmen wie ein Fluss.
Abgekupfert von der Natur: Streams sollen dahinströmen wie ein Fluss.

Hier ist es recht einfach: Streaming ist – so lange man keine illegalen Inhalte konsumiert – rechtlich unbedenklich. Wichtig ist, dass die Rezeption privat erfolgt. Ein Streaming öffentlich zu übertragen oder sonstwie wirtschaftlich zu verwerten, kann bereits Probleme bedeuten, da dies einem geschäftlichen, aber definitiv geschäftsmäßigen Verhalten entsprechen könnte.

Im Gegensatz zu den großen Abmahnwellen beim illegalen Filesharing haben deutsche Gerichte bislang in eine Richtung tendiert, dass reines Streaming kein Bereitstellen von Informationen oder einem Download gleichkommt. Bei legalen Inhalten ist natürlich sowohl Filesharing als auch Streaming akzeptabel.

Corona als Gamechanger für Streaming

Neben Spotify verzeichnen auch Netflix und YouTube großen Zuwachs während der Corona-Pandemie, wie praktisch also, dass man lediglich sein Smartphone oder Tablet benötigt, um diese Dienste zu nutzen. Um mal eben noch etwas online zu bestellen sind Apps, wie Amazon und eBay sehr hilfreich. Zudem bieten Smartphones und somit auch die Apps unglaublich viel Entertainment, um sich die Wartezeit am Bahnhof oder im Zug zu vertreiben. Ob Musik hören, Filme anschauen oder verschiedene Spiele zu spielen, es gibt unzählige Apps, die dabei helfen unnötige Wartezeiten schneller herumzubekommen. Neben verschiedenen Puzzle Spielen sind auch Konzentration – und Denkspiele sehr beliebt und befinden sich in stetiger Weiterentwicklung.

Spotfiy hat sich zwischen all diesen Apps stark herausgehoben. Neben Musik und verschiedenen Playlists bietet Spotify nun auch die immer mehr beliebten Podcasts an. Kein Wunder also, dass das Unternehmen die Nummer eins ist, wenn es um Musik Streaming Anbieter geht.

Vergleicht man die totalen Zahlen mit den Wachstumsquoten ergibt sich jedoch ein ganz anderes Bild: Spotify wurde 2006 gegründet und wuchs innerhalb von 10 Jahren im Schnitt um vier Millionen Nutzer pro Jahr bzw. 333.000 Nutzer pro Monat. Apple Music wurde am 30. Juni 2015 veröffentlicht und akkumulierte in den letzten vierzehn Monaten über 17 Millionen Nutzer, was einem durchschnittlichen Wachstum von 14,57 Millionen Nutzern pro Jahr bzw. 1,21 Millionen pro Monat entspricht.

Natürlich pusht Apple seinen Musikdienst durch die iPhones und andere Endgeräte. Dieser krasse Anstieg wird sich zeitnah abflachen, doch dürfte sich für Spotify, welches seit seiner Gründung (ähnlich wie Twitter) auf Kapitalgeber angewiesen ist, zur Konkurrenz entwickeln.

Musik-Streaming: Wann ist’s legal?

Menschen lieben Vergleiche. Wir schauen uns Online-Rabatt-Aktionen an, finden heraus, wo wir das Meiste für unser Geld bekommen. Ganz so ernst wie beim Vergleichen von Krankenkassen geht es bei Entertainment-Produkten wie Spotify zwar nicht zu. Doch hier auch möchten wir gern wissen, was andere Anbieter so in petto haben.

Streaming: Zahlen und Analysen zu Spotify, Netflix & Co. | Dossier + Infografik – Blog zu Social Media Trends, Statistikpool, Metaverse Portal, Podcast Hub … und mehr!

Musik-Streaming: Spotify und seine Konkurrenten 31 % haben ihre Videostreaming-Gewohnheiten durch Corona-Krise nicht verändert; 27 % konsumieren mehr; in Österreich: 25 % surfen zielloser im Internet herum Unterschiede beim Musik-Streaming kaum bemerkbar Das Streamen hat sich durch Corona verändert: Wir vergleichen Musik-Streaming- und Video-Streaming-Anbieter. Vorab: Wir nutzen nicht alle Dienste …

Rechtlich muss nur Folgendes beachtet werden:

  1. Es gibt kostenlose Musik-Streaming-Dienste: Diese müssen nicht automatisch illegal sein, aber es lohnt sich ein prüfender Blick. Auch YouTube oder Spotify bieten prinzipiell kostenlos Musik zum Anhören an. Doch häufig ist hier Werbung zwischengeschaltet oder man muss sich für ein Konto als Benutzer registrieren. Anders ist es bei gemeinfreien Musikbibliotheken. Meist heißt gemeinfrei, dass die entsprechende Musik über Creative Commons lizenziert ist. Ein sehr bekanntes Beispiel ist der Online-Künstler Kevin MacLeod und Incompetech bzw. Filmmusic.io. Dort findet man sämtliche Musik für den privaten Gebrauch kostenlos.
  2. Es gibt kostenpflichtige Musik-Streaming-Dienste: Diese müssen auch nicht automatisch legal sein, aber sind es in der Regel meisten. Bei kostenpflichtigen Diensten muss man rechtlich vor allem darauf achten, ob sie a) mit Lizenzen arbeiten oder b) sich auf bestimmte rechtliche Besonderheiten stützen. In den Vereinigten Staaten gibt es bspw. die Sondererstellung des so genannten Fair Use. Materialen, die Fair Use unterliegen, können urheberrechtlich geschützt sein, aber dürfen trotzdem verwendet werden. Fair Use gilt aber nur in den Vereinigten Staaten. In der Bundesrepublik Deutschland gilt das strengere Urheberrecht. Fair Use ist also in den Vereinigten Staaten von Amerika legal, aber in Deutschland nicht.

Für Streamer

Wer ein Telemedium betreibt, muss sich an die im Telemediengesetz (TMG), Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und weiteren Gesetzen wie dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) festgeschriebenen Regeln halten. Im ersten Paragrafen des TMG wird geregelt, dass Telemedien

„alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste“

sind und damit so ziemlich alles umfassen kann. Doch nach aktueller Rechtssprechung gehören Streaming und Internettelefonie (noch) nicht dazu. Das hat sich seit September 2020 mit dem neuen Mediendienstestaatsvertrag geändert, welcher der Nachfolger zum bis dahin gültigen Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ist.

Was dürfen Let’s Player?

Damit habe ich mich auch in einem Video bei meinem Startup DER SEMINAR beschäftigt. Anschauen lohnt:

Rechtliche Situation für Let’s Player: Animal Crossing & Star Wars & Co. – Darf ich sowas zeigen?!

Hallo und willkommen! Heute geht es darum, dass das #Urheberrecht in #Deutschland das Hochladen von Videos bei #YouTube extrem erschweren kann. Deswegen dachten wir uns: Beschäftigen wir uns doch gleich mal damit!

Betreibt man also ausschließlich einen privaten Twitch-Kanal, ist man fein raus. Doch das ist kaum der Fall und hier macht das Gesetz dann auch Probleme, denn in § 15 TMG und § 18 MStV (bis 2020: § 55 RStV) wird geregelt, dass nicht ausschließlich private Nutzung durch eine entsprechende Anbieterkennzeichnung geregelt werden muss, sprich: Impressum. Da die meisten Streamer ihre Inhalte auch über eigene Websites oder Social Media verbreiten oder die Videos bei Plattformen wie YouTube oder Vimeo erneut hochladen, sind sie bereits in Bereichen angelangt, für die ein Impressum und eine Datenschutzerklärung notwendig werden.

Auch spannend:  Infografik: Mein Social-Media-Horoskop

Bekannte Anbieter von Livestreams haben sich in den letzten Jahren teils stark verändert. Bekannte Plattformen sind aktuell etwa YouTube oder Twitch, aber auch eine klassische App-Anwendung wie TikTok will immer häufiger ein Stream-Anbieter sein.

Twitch Statistiken: 10 Jahre Erfolge, Wachstum und #TwitchLeaks | Dossier

Fast 4 Mio. Leute nutzen Twitch in Deutschland jeden Monat Deutschland macht fast 7 Prozent der weltweit ca. 1,6 Mrd. Zugriffe auf Twitch aus Amazon hat 2014 über 970 Mio. USD für Twitch bezahlt Gaming, Streaming und Let’s Plays: Das macht und das ist Twitch. Für viele Nutzer ist Twitch die bedeutendste Livestream-Plattform.

Betrachten wir Twitch mal etwas genauer: Jede Social-Media-Plattform hat bestimmte Eigenschaften, die sie attraktiv machen. Twitch ist vor allem populär bei Gamer:innen und Let’s Playern. Es richtet sich deutlich an eine jüngere Zielgruppe, v.a. an Gen Z und darunter, also Generation Alpha. Der Großteil der Twitch-Nutzer ist männlich.

Wird das Zuschauerprofil näher angeschaut, sieht man, dass mehr als die Hälfte der User zwischen 18 und 34 Jahre alt sind. Außerdem ist 35% des Publikums weiblich – eine starke Zahl, da Gaming immer noch ein von Männern dominiertes Terrain ist. Auch Streamer sind auf Twitch reichlich vorhanden. Die Sender-Community besteht aus über sieben Millionen Streamer, die mindestens einmal pro Monat Livestreams veröffentlichen. Der erfolgreichste Kanal ist „Ninja“ mit rund 17 Millionen Followern.

Doch auch Ninja muss sich an geltendes Recht halten. Wenn im Stream urheberrechtlich geschütztes Material gezeigt wird, etwa ein Filmtrailer oder Musik, dann ist der Zuschauer fein raus, aber der Streamer kann ggf. ordentlich zur Kasse gebeten werden.

Es gilt also: Streamer:innen sind Anbieter von Medien. Wie jeder TV-Sender muss auch hier geprüft werden ob das gezeigte Material frei gesendet werden darf. Ansonsten kann es sein, dass einige Wochen später ein Brief einer Anwaltskanzlei im Briefkasten liegt. In der Praxis wird bei Games und Videospielen häufig eine Ausnahme gemacht, aber Filme und Musik werden teils hart abgemahnt, wenn man sie (ohne vorherige Absprache oder Erlaubnis) einfach in Ausschnitten oder sogar komplett zeigt.

Für Streamer: Vom Let’s Play bis zu Rocket Beans

Die Moderatoren und Mitarbeiter von Rocket Beans TV beim Webvideopreis 2015. CC BY 2.0
Die Moderatoren und Mitarbeiter von Rocket Beans TV beim Webvideopreis 2015. CC BY 2.0 webvideotage

Dass noch weitere Hürden zu nehmen sind, bis ein eigener Stream rechtlich in Ordnung ist, zeigt das Beispiel Rocket Beans TV. Seit 2015 haben die Macher hinter der eingestellten Videospielsendung Game One ein eigenes 24-stündiges TV-Format, welches sie u.a. über Twitch und YouTube verbreiten. Das Format trägt meist mehrere tausend Zuschauer und die bei YouTube hochgeladenen Videos – sozusagen die Rocket Beans Mediathek – zählt im Verlauf mehrerer Tage auch durchschnittlich zehntausende Zugriffe. Man finanziert sich durch Sponsoring, Abomodelle usw.

Rechtlich bedeutet das für Rocket Beans TV, dass sie nach § 18 MStV

„Anbieter von Telemedien [sind], die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen“

Deswegen haben sie folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar auf Ihrer Website zu halten:

  1. Name und Anschrift sowie
  2. bei juristischen Personen (was sie als GmbH sind) auch Name und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

Deswegen brauchen sie ein erweitertes Impressum mit einem inhaltlich Verantwortlichen.

Zusätzlich müssen sie nach § 91MStV eine (Rundfunk-)Lizenz bei der jeweiligen Landesmedienanstalt erwerben, wo sie ihren Sitz haben. Ausnahme: Sie müssten es nicht, wenn (§ 91 MStV, Abs. 2) sie:

„im Durchschnitt von sechs Monaten in Deutschland weniger als eine Million Nutzer pro Monat erreichen oder in ihrer prognostizierten Entwicklung erreichen werden,“

Das ist bei RBTV eher nicht zu erwarten. Da die Rocket Beans einen Kanal bei Twitch, eine Website und diverse soziale Medien betreiben, über welche die Sendung ebenfalls geteilt wird, liegt es nahe, dass sie durchschnittlich auf über eine Million Views kommen. Sie bedürfen also einer Lizenz der Landesmedienanstalt, wo sie ihren Unternehmenssitz haben. Bei Rocket Beans TV wäre das dann Hamburg. Die zuständige Landesmedienanstalt stellt im Zweifelsfall fest, ob eine Lizenz notwendig ist. Falls das der Fall ist, muss der Anbieter unverzüglich den zweiseitigen Zulassungsantrag stellen.

Zusätzlich müssen die Rocket Beans noch darauf achten, ein Spartenprogramm zu bleiben, da sie sonst Gefahr laufen, zusätzliche Bedingungen erfüllen zu müssen, wie die Einbindung von politischen, religiösen, gesellschaftlichen o.Ä. Minderheiten, deren Meinungen usw.

Selbiges gilt genauso für YouTuber wie LeFloid, Let’s Players wie Unge oder Gronkh. Streamer wie PewDiePie fallen hier heraus, weil sie keine Deutschen sind (also keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen).

Fragen zu Streaming?

Bei Unklarheiten können Sie sich gern mit Fragen in den Kommentaren oder via info@schrift-architekt.de an mich wenden!

Bildquellen: CC BY 2.0 webvideotage via flickr.com

Podcast: Hören & Download

Christian Allner, M.A.
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